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Ist eine Poolüberdachung genehmigungspflichtig?

Ob eine Poolüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt von den örtlichen Bauvorschriften, Bauordnungen und Gesetzen ab, die in der jeweiligen Region gelten. In vielen Fällen ist der Bau einer Poolüberdachung genehmigungspflichtig und erfordert eine Baugenehmigung oder eine Zustimmung der örtlichen Baubehörde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Poolüberdachung bestimmte Höhen-, Flächen- oder Abstandsregelungen überschreitet oder wenn sie in einem geschützten Bereich oder in einem Naturschutzgebiet errichtet werden soll. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Bauarbeiten bei den örtlichen Bauämtern oder Behörden über die geltenden Vorschriften und Genehmigungserfordernisse zu informieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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